HR & ESG – Die Relevanz einer nachhaltigen und ethischen Unternehmensführung für HR
ESG-Kriterien beschreiben Richtlinien für Unternehmen, nachhaltiger zu agieren und damit ihre Risiken auf Umwelt und Mensch zu reduzieren. Aus diesem Grund sind die Handlungsfelder im ESG-Kontext vielfältig und betreffen Themen von Klimaschutz über Sicherheit für Arbeitnehmer:innen bis hin zu gerechter Bezahlung.
Insbesondere soziale Aspekte und ethische Unternehmensführung gewinnen weiter an Bedeutung und nehmen nicht nur einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Unternehmensstrategie, sondern auch auf weite Teile der Organisation, wie u.a. der Personalabteilung.
Doch welche Relevanz hat ESG innerhalb von HR?
Die Implementierung von ESG-Kriterien in unterschiedlichen Unternehmensbereichen treibt einen großen Wandel voran. Aufgabengebiete in einzelnen Themenbereichen entwickeln sich kontinuierlich weiter und sind nicht immer vollends ersichtlich. Für HR haben insbesondere soziale und auf Governance bezogene Aspekte von ESG eine Relevanz. In diesen Bereichen wird zwischen zwei Kategorien unterschieden.
Zum einen gibt es Handlungsfelder, die von HR federführend getrieben werden, zum anderen nimmt HR eine unterstützende Rolle bei manchen Themen ein.
Soziale Themen, die von HR vorangetrieben werden, beinhalten unter anderem Gesundheit und Sicherheit der Belegschaft, Weiterentwicklung von Mitarbeitenden und Maßnahmen zur Behebung von Risiken des demographischen Wandels.
Andere soziale Themen, bei denen die Unterstützung von HR in Zukunft noch mehr gefragt ist, beschäftigen sich mit der Arbeitsverwaltung (z.B. Richtlinien zur Beschäftigung für Leiharbeiter:innen), der Einhaltung der Produktsicherheit und -qualität gegenüber Mitarbeiter:innen aber auch Konsument:innen, ebenso mit dem Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes der Mitarbeiter:innen und das Entwickeln von Arbeitsnormen in der Lieferkette.
Im April 2021 legte die Europäische Kommission einen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)-Vorschlag vor, um einheitliche und EU-weite Reportingstandards zu fördern. Diese EU-Reportingstandards – ESRS (European Sustainability Reporting Standards) genannt – wurden von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) entwickelt und im Dezember 2022 vom Europäischen Rat genehmigt.
In ESRS werden u.a. die Themenfelder im sozialen Bereich abgedeckt und nehmen damit Einfluss auf die Rolle von HR.
Neben den sozialen Aspekten spielt HR auch eine wichtige Rolle im Governance Bereich und in der ethischen Unternehmensführung. Themen, die vorwiegend im Aufgabenbereich von HR liegen, sind die Sicherstellung und Förderung von Diversität innerhalb der Belegschaft, des Managements sowie des Vorstands. Im Bereich Vergütung treibt HR ESG Vorgaben voran und forciert das Erreichen von ESG-Kriterien bei der Bezahlung von Führungskräften.
Auch die Themengebiete im Governance Bereich werden neben den sozialen Themen durch ESRS in den zuvor genannten EU-Regularien erfasst.
Da ESG-Regularien und Entwicklungen kontinuierlich fortschreiten, ist es essenziell für den HR-Bereich, am Puls der Zeit zu bleiben und sich mit ESG-Kriterien stetig auseinanderzusetzen. Insbesondere durch die Teilnahme an Workshops und Seminaren organisiert von z.B. Quality Austrias oder verschiedenen NGOs mit Fokus auf ESG, oder durch das Hören des Podcasts, produziert von MSCI, können Personaler:innen aktuelle Entwicklungen im ESG-Kontext verfolgen.
Durch die Erarbeitung der EU-Regularien und Reportingstandards von EFRAG in Bezug auf ESG gewinnt die Umsetzung der Kriterien ein Fundament, das als Richtlinie und zur Unterstützung für Personaler:innen dient, um die nachhaltige und ethische Unternehmensführung zu fördern. Außerdem werden die Regularien weitere Impulse für HR-relevante Aspekte geben, auf die sich Unternehmen in Zukunft fokussiert sollten.
ESG wird auch in Zukunft immer mehr an Relevanz innerhalb der HR gewinnen. Aufgrund der sich wandelnden Aufgabengebiete sowie der Ausarbeitung von EU-Richtlinien wird sich die Rolle sowie die Verantwortung des HR-Bereichs zunehmend weiterentwickeln, sodass HR zur nachhaltigen Implementierung von ESG-Richtlinien beiträgt.
Autor:innen:
Cornelius Christ
Katja Schwarz