Lange verschobene Technologiemaßnahmen sollten jetzt umgesetzt werden

Im Zuge der Coronakrise hat die österreichische Bundesregierung investitionsbezogene Fördermaßnahmen beschlossen, die wirksam mit 1. September 2020 von Firmen aller Größenordnungen genützt werden können. Ganz speziell – mit bis zu 14% Kostenzuschuss profitieren dabei Unternehmen, die Investitionen im Bereich der Digitalisierung vorhaben.

Diese Investition ist lange überfällig. Während digitale Mitbewerber aus China, den USA und immer öfter auch direkt aus Europa Marktanteile in allen Branchen anstreben oder bereits innehalten, tun sich Firmen hierzulande schwer, bestehende Geschäftslogiken, Prozesse und Praktiken zu verändern. Investiert wird vorwiegend nach End-of-Support oder Prozessoptimierungslogiken, neue Businessmodelle, ernst gemeinte Brown- oder Greenfield Projekte sind rar. Speziell im B2B Bereich bestehen immer noch zahlreiche Vorbehalte gegen die Vorzüge automatisierter Prozesse, einheitlicher Zahlen und Geschäftslogiken. 

Die Digitalisierung ist unumkehrbar, trotz oder gerade wegen der umfassenden Schwierigkeiten, bestehende Geschäftslogiken digital neu zu denken, sollte die Initiative der Bundesregierung im Unternehmen auf offene Ohren stoßen. Corona hat nicht zuletzt gezeigt, wie rasch altbekannte Dogmen (Homeoffice) über den Haufen geworfen werden, wenn sich die Rahmenbedingungen verändern. 

Einschneidende Ereignisse dieser Art sollte es aber eigentlich nicht benötigen: im Handel etwa hat die Digitalisierung vulgo kundenfokussierte und automationsunterstützte Geschäftsmodellinnovation vor 21 Jahren begonnen. In dieser und allen anderen Branchen (Bau, Gesundheitswesen!) sollte die aktuelle Investitionsprämie daher als zweifaches Glück gesehen werden: einmal als willkommene finanzielle Unterstützung in schwierigen Zeiten, zweitens aber als Anlass, längst nötige Investitionen nicht mehr länger zu verschieben und damit wettbewerbs- und zukunftsfähig zu bleiben.

Die Zeit, sich neu zu organisieren, ist jetzt.

 

Unsere Kollegen haben auch schon die Eckpunkte der neuen Investitionsprämie veröffentlicht

 

 Wichtig dabei:

  1. Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten.
  2. Das maximal förderbare Investitionsvolumen liegt dabei zwischen EUR 5.000 und EUR 50 Mio. pro Unternehmen.
  3. Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7% der Anschaffungskosten. Bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit sowie Life-Science wird die Investitionsprämie von 7% auf 14% verdoppelt.

Genauere Informationen rund um die steuerlichen Auswirkungen dieser Prämie und wie wir helfen können, finden Sie bei unseren Kollegen hier.

 

Die offizielle Kommunikation des AWS rund um die Prämie steht auch hier für Sie bereit.

 

Autor: Nicole Prieller
PwC Digital Consulting